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Flugannullierung

Deine Rechte bei einer Flugannullierung

Was kann ich bei einem Flugausfall unternehmen?

„Cancelled“: Wenn dieses Wort auf der Anzeigetafel am Airport neben Deiner Flugnummer aufleuchtet, steht Dir in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 EUR gemäß EU-Fluggastrechteverordnung zu. Denn nicht nur bei Flugverspätung oder einer Beförderungsverweigerung, sondern auch bei Flugannullierung bzw. Flugausfall haben Fluggäste einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Airline. 

Voraussetzung ist, dass kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand zur Annullierung Deines Fluges geführt hat. Zudem sind solche Passagiere von dieser Regelung ausgenommen, die gratis reisen oder zu einem vergünstigten, nicht öffentlich zugänglichen Tarif gebucht haben.

Was bedeutet Express-Entschädigung?

EUflight ist Express-Entschädiger. Das bedeutet, dass wir Dir einfach und unkompliziert Dein Geld überweisen. Ohne Wartezeiten von vielen Wochen oder gar Monaten mit ungewissem Ausgang. Genau in diesem wichtigen Punkt unterscheiden wir uns von den Inkasso-Portalen. Und natürlich von den Airlines.

Erfahre nun mehr über Deine Rechte bei einer Annullierung Deines Fluges:

 

Wartender Mann vor Abflugtafel

EU-Fluggastrechteverordnung – das steht drin

Die EU-VO 261/2004 stärkt Deine Fluggastrechte nachhaltig. In der Fluggastrechteverordnung des EuGHs werden nicht nur Deine Passagier- und Verbraucherrechte geregelt, sondern auch die Voraussetzungen für Deinen Ausgleichsanspruch bei einer Flugverspätung, Flugannullierung bzw. Flugausfall sowie einer Nichtbeförderung. Folgende Rahmenbedingungen gelten dabei:

  • Keine rechtzeitige Information
    Dein Flug wurde innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vor Abflug annulliert, ohne dass Dir ein Ersatzbeförderung angeboten wurde
  • Keine angemessene Ersatzbeförderung
    Die Airline hat Dir zwar einen Ersatzbeförderung angeboten, aber keine angemessene
  • Verpasster Anschlussflug
    Du hast durch die Annullierung Deinen Anschlussflug verpasst
  • Du warst rechtzeitig am Check-in-Schalter
    In vielen Fällen gelten hier 45 Minuten vor dem geplanten Abflug. Dies kann jedoch von Airline zu Airline, und von Flughafen zu Flughafen variieren
  • Flug hat Bezug zur Europäischen Union
    • entweder ist Dein Flug von einem EU-Airport  gestartet – unabhängig davon, wo er gelandet ist, oder
    • Dein Flug ist außerhalb der EU gestartet, aber innerhalb der EU gelandet und die durchführende Airline hat ihren Hauptsitz innerhalb eines Landes der EU
  • Der Flugvorfall ereignete sich innerhalb der letzten 3 Jahre.

 

Was nur wenige Flugreisende wissen

Viele Airlines wehren sich trickreich gegen ihre Entschädigungspflicht. Das – und nur das – ist die Geschäftsgrundlage der Express-Entschädigung von EUflight.

Warum Airlines nicht zahlen wollen? Schätzungsweise 6 Milliarden Euro müssten sie aufgrund der EU-Verordnung jedes Jahr an Kunden auszahlen. Das jedoch würde die Gewinne drücken. Airlines spekulieren darauf, dass ein Fluggast das Risiko der gerichtlichen Durchsetzung „seiner“ Rechte scheut.

Um nervigen Papierkram mit der Airline und ein aufwendiges Gerichtsverfahren zu vermeiden, wenden sich viele Flugreisende an externe Dienstleister. Meistens wissen sie aber nicht, dass sich eine Express-Entschädigung grundlegend vom Inkasso-Modell der herkömmlichen Fluggastportale unterscheidet.

Express-Entschädigung wählt, wer keine langen Wartezeiten mit ungewissem Ausgang wie im Inkasso-Modell oder bei den Fluggesellschaften über sich ergehen lassen, sondern die Sache zügig und final erledigt haben möchte.

Entschädigungshöhe bei Flugausfall

Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht folgende Ausgleichszahlungen vor:

 

Ausnahmen von der Entschädigungspflicht

Bei einem Flugausfall besteht die Pflicht zur Entschädigung nur, sofern die Airline es nicht schafft, Dich innerhalb bestimmter Fristen an Dein Flugziel zu befördern. Hingegen muss sie Dich nicht entschädigen, wenn die Information über die Annullierung …

  • … mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte
  • … 7 – 14 Tage vor Abflug erfolgte, aber in Verbindung mit dem Angebot einer Alternativbeförderung, die nicht früher als 2 Stunden vor der vorgesehenen Abflugzeit starten und nicht später als 4 Stunden nach dem vorgesehenen Ankunftszeitpunkt das Endziel erreichen soll
  • … weniger als 7 Tage vor Abflug erfolgte, aber in Verbindung mit dem Angebot einer Alternativbeförderung, die nicht früher als 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit abfliegen und nicht später als 2 Stunden nach dem vorgesehenen Ankunftszeitpunkt das Endziel erreichen soll.

Die Beweislast über den Zugang der Benachrichtigung des Fluggastes trägt immer das operierende Luftfahrtunternehmen.

Außergewöhnliche Umstände: keine Entschädigung

Die ausführende Fluggesellschaft ist auch dann nicht entschädigungspflichtig, wenn sie nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu zählen:

Allerdings müssen von der Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sein, um den Ausfall des Fluges zu verhindern. Weitere Informationen zu außergewöhnlichen Umständen findest Du hier.

Betreuungsleistungen

Bei einem kurzfristigen Flugausfall stehen Dir Betreuungsleistungen zu. Diese muss die Fluggesellschaft proaktiv leisten. Neben Mahlzeiten und Getränken steht Dir auch eine Hotelübernachtung zu, sofern Dein Ersatzflug erst am Folgetag stattfinden kann. Dann muss auch der Transfer zwischen Hotel und Flughafen von der Airline übernommen werden.

Weitere Informationen zu Deinen Betreuungsleistungen findest Du hier.

 

Flugticket-Erstattung bei Flugannullierung durch die Airline

Im Falle einer Flugannullierung durch die Airline steht Dir unabhängig von einer Entschädigung auch die Rückerstattung des Flugtickets zu. Dies setzt voraus, dass die Fluggesellschaft Dir keine adäquate Alternative anbieten konnte oder Du die Alternative nicht angenommen hast. Sollten die Voraussetzungen stimmen, muss die Fluggesellschaft Dir Deinen bezahlten Flugpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Viele Fluggesellschaften verschweigen aber bewusst diese Möglichkeit oder bieten lediglich einen Gutschein an. Insbesondere in der Corona-Krise verhalten sich die meisten Fluggesellschaften gesetzwidrig, sodass wir einen Service geschaffen haben, der Abhilfe schafft.

Weitere Informationen zu unserer einzigartigen Flugticket-Sofort-Erstattung findest du hier.

 

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