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Guter Look ist alles? So dürfen Flugbegleiter NICHT aussehen!

Das Bild von der strahlendschönen Stewardess und dem knackigen, jungen Steward hält sich beharrlich. Die Wirklichkeit stimmt nicht immer mit diesem Gedankenkonstrukt überein, weil in den Flugzeugen dieser Welt auch nur ganz normale Menschen arbeiten. Allerdings kann trotzdem nicht jeder Flugbegleiter werden, der die nötigen Soft Skills dafür mitbringt. Das Aussehen zählt eben doch, aber teilweise auf andere Weise, als wir es uns vorstellen.
Flugbegleiter
Flugbegleiter

Körpergewicht: keine Adipositas über den Wolken

Easyjet und Ryanair bekennen sich einstimmig zum »angemessenen Körpergewicht« bei ihren Flugbegleitern. Eine feste Gewichtsgrenze will jedoch keine der beiden Airlines aufstellen. Typische Model-Maße sind, so betonen die Pressesprecher, keine unbedingte Voraussetzung für eine Einstellung. Eher geht es darum, fit genug für den Notfall zu sein, zum Beispiel im Fall einer Evakuierung. Andere Fluggesellschaften setzen ganz offiziell auf eine schlanke Linie. Die Pakistan International Airline sorgte weltweit für einen Eklat, weil sie von 100 ihrer Stewardessen forderte, zwei Kilogramm im Monat abzunehmen. Das Ziel: Bei einer Körpergröße von 1,70 Metern höchstens noch 66 Kilogramm zu wiegen. Die Begründung war ebenso klar formuliert wie die Aufgabe: Die Damen sollten für ihren Job nicht »unansehnlich« sein. Air India schlug in dieselbe Kerbe, sie führte eine Zwangsversetzung für Flugbegleiter mit einem Body-Mass-Index von über 25 durch. 120 Angestellte durften ihren Dienst nicht mehr im Flugzeug verrichten.

Körpergröße: weder riesengroß noch zu klein

Das Körpergewicht ist aber häufig nicht einmal halb so wichtig wie die Größe. Unter 1,60 Meter ist für die Lufthansa Schluss, denn kleinere Menschen können einige Aufgaben an Bord nicht erfüllen. Vor allem liegen die Gepäckfächer für sie außer Reichweite und dort ist die Notfall-Ausrüstung verstaut. Aber auch wenn sämtliche Flüge ohne Probleme ablaufen: Der Flugbegleiter sollte immer in der Lage sein, den Passagieren beim Verstauen ihres Handgepäcks zu helfen. Die Obergrenze für den Steward und die Stewardess liegt bei ungefähr 1,90 Metern – plus/minus ein paar Zentimeter. Die Lufthansa geht sogar bis zu 1,95 Meter hinauf, doch dort ist wirklich Schluss. Wer größer ist, kann sich im engen Flugzeug nicht mehr so frei bewegen und eckt schnell mal mit dem Kopf an.

Tätowierungen: sichtbare Tattoos als No-Go

Wer eine Tätowierung sein Eigen nennt, der ist nicht unbedingt vom Job des Flugbegleiters ausgeschlossen. Die meisten Airlines bestehen aber darauf, dass das Tattoo bei der Arbeit nicht zu sehen ist, sondern von Kleidung verdeckt wird. Das kleine Kunstwerk darf nicht einmal durch den Stoff durchscheinen, sondern es muss vollständig vor den Augen der Passagiere verborgen sein. Bei Tätowierungen im Kopfbereich und an anderen exponierten Körperstellen kann das schwierig bis unmöglich werden, denn: Die reguläre Stewardess-Kleidung ohne individuelle Ergänzungen lässt natürlich immer irgendwelche Hautstellen offen. Piercings gehören ebenfalls zu den Tabus an Bord. Normalerweise ist nicht einmal Zahnschmuck erlaubt und erst recht keine durchstochene Zunge mit Glitzerstein. Immerhin lassen sich solche Schmuckstücke vor Arbeitsantritt herausnehmen, sodass Flugbegleiter in ihrer Freizeit durchaus Ihrer Lust am metallischen Körperschmuck frönen können. Achtung: Oftmals fällt auch schon der zweite Ohrring am selben Ohr unter »Piercing« und muss deshalb an Arbeitstagen zu Hause bleiben.

Die Stewardess-Kleidung: gepflegt uniformiert

Weder der Steward noch die Stewardess darf sich die Arbeitskleidung frei auswählen. Uniform ist Pflicht, sie repräsentiert das Flugunternehmen, das hinter den Mitarbeitern steht. Im Regelfall folgt die Arbeitskleidung einem speziellen Farbmuster und sie ist mit dem Logo der jeweiligen Airline versehen. So wird auf dem ersten Blick erkennbar, wer der Arbeitgeber der jeweiligen Person ist.

Frisur und Make-up: unaufdringliche Schönheit

Hairstyles

Nicht nur bezüglich der Stewardess-Kleidung, sondern auch in den Bereichen Frisur und Make-up gibt es feste Auflagen, die ein Flugbegleiter, ob männlich oder weiblich, beachten muss. »Gepflegt und dezent« lautet hier der Grundsatz. Bunt gefärbte Haare und wilde Styles kommen nicht gut an, die Frisur sollte eher einen klassischen Touch besitzen. Manchmal verlangt die Airline, dass lange Haare nicht bis auf die Schultern fallen, sondern ordentlich mit einer optisch unauffälligen Spange hochgesteckt werden.

Nagellack

Damen, die gern Nagellack tragen, müssen sich an Arbeitstagen mit einer eingeschränkten Farbpalette zufriedengeben. Normalerweise sind nur Klarlack, Nude-Töne und die Farbe Rot erlaubt. Die Hände müssen natürlich insgesamt gepflegt aussehen. Abblätternder Lack ist keine gute Visitenkarte.

Make-up

Auffälliges Make-up stört ebenfalls das harmonische Bild, darum sind Glitzer und Lipgloss meistens unerwünscht. Das Schminken an sich ist jedoch nicht nur erlaubt, sondern gehört in der Vielzahl der Fälle zum guten Ton. Im Ergebnis sollte sich ein konservativer, ebenmäßiger Look ergeben, mit überdeckten Hautunreinheiten. Einige Fluggesellschaften schulen ihre Stewardessen sogar in Sachen Make-up und versuchen, in diesem Punkt eine gewisse Vereinheitlichung zu erzielen. Das macht deutlich: Jeder Mitarbeiter ist und bleibt vor allem Teil einer Crew, die durch ihr Auftreten Seriosität und Geschlossenheit demonstriert.

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