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Die Express-Entschädigung wird auf Basis der in der EU-Verordnung 261/2004 festgesetzten Höhe des möglichen Ausgleichsanspruchs berechnet. Diese orientiert sich an der Flugdistanz: 250 EUR bei Kurz-, 400 EUR bei Mittel- und 600 EUR bei Langstrecken.

 

Bei EUflight erhält jeder Flug ein individuelles Risikoprofil, woraus sich dann eine Geld-sofort-Gebühr für den jeweiligen Flugvorfall berechnet, und zwar in einer Spanne von 33,32 % (inkl. MwSt.), das entspricht einer Netto-Gebühr von 28 %. Mit Auszahlung des errechneten Betrages übernimmt EUflight das gesamte Ausfall- sowie Prozesskostenrisiko und bietet Dir einen einzigartigen Insolvenzschutz.

 

Beispielrechnung für einen Kurzstreckenflug (bis 1.500 km, z.B. Berlin – München):

 

Anspruch nach EU-VO               250,00 EUR
Geld-sofort-Gebühr (
2%)         70,00 EUR
Mehrwertsteuer (19%)                -13,30 EUR
———————————————————-
= Auszahlungsbetrag             166,70 EUR

Weitere Auszahlungsbeträge (Geld-sofort-Gebühr 2%):

Mittelstreckenflug (1.500 bis 3.500 km)    = 266,72 EUR
Langstreckenflug (ab 3.500 km)               
= 400,08 EUR

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