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Überfüllter Luftraum

Wenn der Luftraum überfüllt ist

Immer mehr Flugzeuge und immer mehr Menschen in der Luft: Bis ins Jahr 2035 soll sich die weltweite Anzahl der Passagiermaschinen verdoppeln! Die Koordination der stetig wachsenden Zahl an Flugzeugen stellt die Luftfahrtbranche schon heute vor große Herausforderungen.

Überfüllter Luftraum als Verspätungsgrund

Airlines rechtfertigen gerne Flugverspätungen in dieser Form: „Dass Ihr Flug nicht planmäßig in Frankfurt landen konnte, lag daran, dass sich der Start eines Vorfluges in Frankfurt wegen des gestiegenen Luftverkehrsaufkommens verzögerte.“ Was es für einen Reisenden unmöglich nachzuvollziehen macht, wann er nun wirklich ein Recht auf eine Entschädigung hat.
Ein „überfüllter Luftraum“ oder ein „gestiegenes Luftverkehrsaufkommen“ bedeutet, dass sich in dem Luftraum über dem betroffenen Flughafen zu einer bestimmten Zeit mehr Flugzeuge befanden als geplant und dass dadurch einzelne Flugzeuge nicht planmäßig landen oder starten konnten.

Sicherheit geht vor

Eine solche Verspätung liegt grundsätzlich nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Wenn die Sicherheit im Luftraum nicht gewährleistet ist, bekommen die Piloten keine Start- oder Landeerlaubnis von den Fluglotsen. Folglich müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen aufgrund eines überfüllten Luftraums keine Entschädigung an ihre Fluggäste leisten. Dies entschied auch der BGH in seinem Urteil 2013 und wertete eine versagte Landeerlaubnis aufgrund eines überfüllten Luftraums als „außergewöhnlichen Umstand“ (Az. X ZR 115/12).

Verspätet sich ein Flug jedoch um mehrere Stunden und die Fluggesellschaft verweist ausschließlich auf einen überfüllten Luftraum, lohnt es sich genauer nachzufragen und einen Anspruch prüfen zu lassen. Meist spielen dann noch andere Ursachen eine Rolle und die Verspätung ist nicht ausschließlich auf den überfüllten Luftraum zurückzuführen.

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